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   VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253   

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VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253 (https://dejure.org/2021,74324)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253 (https://dejure.org/2021,74324)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Juli 2021 - AN 4 K 19.30253 (https://dejure.org/2021,74324)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a Abs 1; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 3c; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3; E... URL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Georgien: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung aufgrund Schutzgelderpressung krimineller Banden; Interner Schutz gegeben; Kein Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen oder mangelnder Lebensgrundlage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Entscheidend ist, ob in Anbetracht der Gesamtumstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 - juris Rn. 15; U.v. 20.2.2013-10 C 23.12- BVerwGE 146, 67 - juris Rn. 32).

    Maßgebend ist damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33.18-juris Rn. 15; B.v. 7.2.2008-10 C 33.07-juris Rn. 37).

    Vorverfolgte werden nicht über einen herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab, sondern über die Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 privilegiert (BVerwG, U.v. 4.7.2019-1 C 33.18-juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 26.03.2019 - 8 ZB 18.33221

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können nur im Ausnahmefall ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung begründen (BVerwG, B.v. 8.8.2018-1 B 25.18 - juris 9; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).

    Das kann der Fall sein, wenn ein Ausländer im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 -juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 11 B 18.32129

    Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für russische

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    In wirtschaftlicher Hinsicht scheidet die Zumutbarkeit grundsätzlich nur und erst dann aus, wenn das zu einem menschenwürdigen Leben erforderliche wirtschaftliche Existenzminimum auf einfachem Niveau nicht mehr erreichbar ist, d.h. wenn die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen am Ort der inländischen Fluchtalternative weder durch eine ihm zumutbare Beschäftigung noch auf sonstige Weise gewährleistet ist (BVerwG, B.v. 13.7.2017-1 VR3.17 u.a. - juris Rn. 114ff.; BayVGH, U.v. 16.7.2019-11 B 18.32129-juris Rn. 45).

    Ein verfolgungssicherer Ort bietet erwerbsfähigen Personen das wirtschaftliche Existenzminium grundsätzlich immer dann, wenn sie dort durch eigene, notfalls auch wenig attraktive und ihrer Vorbildung nicht entsprechende Arbeit, die grundsätzlich zumutbar ist, oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu ihrem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen können (BVerwG, B.v. 17.5.2006-1 B 100.05-juris Rn. 11; BayVGH, U.v. 16.7.2019-11 B 18.32129-juris Rn. 45).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Das kann der Fall sein, wenn ein Ausländer im Zielstaat seinen existentiellen Lebensunterhalt nicht sichern kann, kein Obdach findet oder keinen Zugang zu einer medizinischen Basisbehandlung erhält (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 45.18 -juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Schlechte humanitäre Verhältnisse im Herkunftsland können nur im Ausnahmefall ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung begründen (BVerwG, B.v. 8.8.2018-1 B 25.18 - juris 9; BayVGH, B.v. 26.3.2019 - 8 ZB 18.33221 - juris 11).
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Eine Behandlung ist unmenschlich, wenn sie vorsätzlich und ohne Unterbrechung über Stunden zugefügt wird und entweder körperliche Verletzungen oder intensives physisches oder psychisches Leid verursacht; sie ist erniedrigend, wenn sie eine Person demütigt oder erniedrigt, es an Achtung für ihre Menschenwürde fehlen lässt oder sie herabsetzt oder in ihr Gefühle der Angst, Beklemmung oder Unterlegenheit erweckt, geeignet, den moralischen oder körperlichen Widerstand zu brechen (EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - M.S.S./Belgien u. Griechenland - NVwZ 2011, 413 Rn. 220).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Entscheidend ist, ob in Anbetracht der Gesamtumstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33.18 - juris Rn. 15; U.v. 20.2.2013-10 C 23.12- BVerwGE 146, 67 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Maßgebend ist damit letztlich der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit; sie bildet das vorrangige qualitative Kriterium, das bei der Beurteilung anzulegen ist, ob die Wahrscheinlichkeit einer Gefahr "beachtlich" ist (BVerwG, U.v. 4.7.2019 - 1 C 33.18-juris Rn. 15; B.v. 7.2.2008-10 C 33.07-juris Rn. 37).
  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Um unter Art. 3 EMRK zu fallen, muss die Behandlung ein Mindestmaß an Schwere erreichen, das unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles zu beurteilen ist, wie der Dauer der Behandlung, ihrer physischen und psychischen Auswirkungen sowie, in manchen Fällen, des Geschlechts, des Alters und des Gesundheitszustands der Person (EuGH, U.v. 15.10.2019 - C- 128/18-juris Rn. 59).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2021 - AN 4 K 19.30253
    Die Vorschrift begründet für die von ihr begünstigen Antragsteller eine widerlegbare tatsächliche Vermutung dafür, dass sie erneut von einer solchen Verfolgung bedroht sind (BVerwG, U.v. 27.4.2010 - 1 0 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 100.05

    Revisionsverfahren, Darlegungserfordernis, Revisionsantrag, Frist, Monatsfrist,

  • VG Braunschweig, 13.07.2023 - 8 B 286/23

    COVID-19; Georgien; Interner Schutz in Georgien; Ombudsperson; Schutzfähigkeit;

    aa) Es entspricht der aktuellen ständigen Kammerrechtsprechung sowie der weit überwiegenden veröffentlichten (VG Hannover, Urteil vom 13. Januar 2022 - 1 A 7272/17 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 20. Juni 2022 - 2 A 116/18 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 22. Juli 2021 - AN 4 K 19.30253 -, juris ) und nicht veröffentlichten (VG Hannover, Beschluss vom 11. Mai 2023 - 1 B 5308/22 - S. 5 f. - n. v.; VG Stade, Beschluss vom 7. November 2022 - 3 B 1543/22 - S. 4 ff. UA, n. v.; VG Göttingen, Beschluss vom 16. November 2022 - 2 B 237/22- S. 3 f. UA, n. v.; VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 7 B 4054/22- S. 6 f. UA, n. v.) verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass der georgische Staat bei Verfolgungs- oder Gefährdungshandlungen nichtstaatlicher Dritter grundsätzlich schutzwillig und schutzfähig im Sinne des § 3d AsylG ist, womit die Regelungen aus §§ 3c Nr. 3, 3d Abs. 1 AsylG der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ( § 3 Abs. 4 und 1 AsylG ) und der subsidiären Schutzeigenschaft ( § 4 Abs. 1 AsylG ) entgegenstehen.

    Auch hat sich das Verwaltungsgericht Halle nicht mit der Fragestellung befasst, ob es den Klägern möglich und zumutbar gewesen wäre, eine übergeordnete Stelle um Hilfe zu bitten, obschon es sich dabei um eine regelmäßig von den Instanzgerichten für erforderlich gehaltene Maßnahme handelt (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 22. Juli 2021 - AN 4 K 19.30253 -, juris S. 14 UA; VG Dresden, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 7 L 21/21.A - juris S. 7 UA; im Übrigen auch VG Halle (Saale), Urteil vom 27. August 2021 - 5 A 161/20 HAL -, juris S. 14 UA).

  • VG Braunschweig, 28.11.2023 - 8 B 465/23

    Abschiebungsandrohung; Asyl; Georgien; Offensichtlichkeitsurteil; wirtschaftliche

    Gerade der Umstand, dass die Antragsteller nicht einmal vermocht haben, konkrete Verfolgungs- bzw. Gefährdungshandlungen durch einen tauglichen Akteur nachvollziehbar zu schildern und daneben nach nahezu einhelliger Rechtsprechung der georgische Staat Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung bietet (siehe nur VG Hannover, Urteil vom 13. Januar 2022 - 1 A 7272/17 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 20. Juni 2022 - 2 A 116/18 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 22. Juli 2021 - AN 4 K 19.30253 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 11. Mai 2023 - 1 B 5308/22 - S. 5 f. EA - n. v.; VG Stade, Beschluss vom 7. November 2022 - 3 B 1543/22 - S. 4 ff. EA, n. v.; VG Göttingen, Beschluss vom 16. November 2022 - 2 B 237/22- S. 3 f. EA, n. v.; VG Oldenburg, Beschluss vom 26. Januar 2023 - 7 B 4054/22- S. 6 f. EA, n. v.), drängt sich die Ablehnung der Schutzanträge als offensichtlich unbegründet geradezu auf.
  • VG Kassel, 08.09.2021 - 1 K 7/20

    Georgien: Bei privater und wirtschaftlicher Konfliktsituation

    Nach den zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln ist davon auszugehen, dass in Georgien ein gewisses Mindestmaß an sozialer Absicherung gewährleistet ist und die elementaren Bedürfnisse bzw. das Existenzminimum grundsätzlich gesichert sind (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 22. Juli 2021 - AN 4 K 19.30253 - juris; VG Potsdam, Urteil vom 16. Juli 2021 - VG 2 K 3159/18.A -, juris).
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